Feiertagsarbeit

In Kürze

Feiertagsarbeit bezeichnet die Beschäftigung von Arbeitnehmern an gesetzlichen Feiertagen. Sie ist grundsätzlich verboten und nur in gesetzlich geregelten Ausnahmefällen zulässig.

Definition

Feiertagsarbeit ist ein arbeitszeitrechtlicher Begriff. Er bezeichnet die tatsächliche Beschäftigung von Arbeitnehmern an gesetzlichen Feiertagen innerhalb des Zeitraums von 0 bis 24 Uhr.

Feiertagsarbeit liegt vor, wenn Arbeitsleistung an einem gesetzlich festgelegten Feiertag am maßgeblichen Arbeitsort erbracht wird. Voraussetzung ist, dass die Tätigkeit unter einen gesetzlich zugelassenen Ausnahmetatbestand fällt oder behördlich erlaubt ist.

Die Zulässigkeit richtet sich insbesondere nach dem Arbeitszeitgesetz.

Rechtsgrundlagen können insbesondere sein:

  • § 9 Arbeitszeitgesetz (ArbZG)
  • § 10 ArbZG

Bei zulässiger Feiertagsarbeit besteht ein Anspruch auf einen Ersatzruhetag innerhalb der gesetzlich vorgesehenen Ausgleichszeiträume.

Ein Anspruch auf besondere Zuschläge entsteht nur bei arbeitsvertraglicher, tariflicher oder kollektivrechtlicher Regelung.

Feiertagsarbeit begründet keinen gesetzlichen Anspruch auf zusätzliche Vergütung über das regelmäßige Arbeitsentgelt hinaus.

Abzugrenzen ist die Feiertagsarbeit von:

  • Entgeltfortzahlung an Feiertagen ohne Arbeitsleistung

Feiertagsarbeit ist praxisrelevant für Dienstplangestaltung, Arbeitszeiterfassung und die Prüfung gesetzlicher Beschäftigungsverbote.