Fakturierung

Fakturierung bezeichnet die systematische Erstellung und Abwicklung von Rechnungen oder Gutschriften für erbrachte Lieferungen oder Leistungen. Sie ist Bestandteil der ordnungsgemäßen kaufmännischen Abrechnung und dient der Durchsetzung von Zahlungsansprüchen sowie der steuerlichen Dokumentation von Umsätzen.

In Kürze

Fakturierung bezeichnet die systematische Erstellung und Abwicklung von Rechnungen oder Gutschriften für erbrachte Lieferungen oder Leistungen. Sie ist Bestandteil der ordnungsgemäßen kaufmännischen Abrechnung und dient der Durchsetzung von Zahlungsansprüchen sowie der steuerlichen Dokumentation von Umsätzen.

Definition

Fakturierung ist ein handels- und steuerrechtlicher Begriff für den Prozess der Rechnungsstellung im Geschäftsverkehr. Er umfasst die formelle Erstellung einer Rechnung über erbrachte Lieferungen oder Leistungen sowie die buchhalterische Erfassung des Geschäftsvorfalls.

Fakturierung liegt vor, wenn ein Entgeltanspruch rechnerisch erfasst und gegenüber dem Leistungsempfänger geltend gemacht wird. Voraussetzung ist, dass Art, Umfang und Zeitpunkt der Leistung eindeutig bestimmt sind. Wichtig: Die Fakturierung begründet keinen Zahlungsanspruch ohne einen zugrunde liegenden Vertrag.

In der Praxis gibt es verschiedene Rechnungsarten, zum Beispiel Abschlagsrechnungen, Schlussrechnungen und Sammelrechnungen. Idealerweise erfolgt die Fakturierung direkt mit der Lieferung, spätestens am nächsten Arbeitstag — je früher die Rechnung gestellt wird, desto kürzer ist das Zahlungsziel und desto geringer das Risiko eines Zahlungsausfalls.

Eine Rechnung enthält in der Regel folgende Angaben:

  • Name und Anschrift von Aussteller und Empfänger
  • Rechnungsnummer und Ausstellungsdatum
  • Leistungsbeschreibung, Menge und Einzelpreis
  • Gesamtpreis und Umsatzsteuer
  • Zahlungs- und Lieferbedingungen sowie Bankverbindung

Eine Kleinbetragsrechnung liegt vor, wenn der Gesamtbetrag 150 Euro nicht übersteigt. Hier reichen vereinfachte Pflichtangaben aus; ein gesonderter Umsatzsteuerausweis ist nicht erforderlich — es genügt die Angabe des Steuersatzes oder ein Hinweis auf eine Steuerbefreiung.

Abzugrenzen ist die Fakturierung von der Rechnungslegung, die als Oberbegriff das gesamte externe Rechnungswesen umfasst.

Rechtsgrundlagen:

  • § 14 Umsatzsteuergesetz (UStG) regelt die Anforderungen an umsatzsteuerliche Rechnungen
  • Die Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung nach der Abgabenordnung sind ergänzend zu beachten

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