In Kürze
Feiertage sind gesetzlich bestimmte Tage mit Arbeitsruhe und Entgeltfortzahlung. Sie beeinflussen direkt Arbeitszeit und Vergütungsanspruch.
Definition
Feiertage sind ein arbeitsrechtlicher Begriff, der Kalendertage bezeichnet, an denen die regelmäßige Arbeitsleistung aufgrund gesetzlicher Anordnung ruht.
Sie bewirken ein grundsätzliches Beschäftigungsverbot, ausgenommen sind gesetzlich zugelassene Tätigkeiten bestimmter Branchen.
Voraussetzung ist die Festlegung des Tages als gesetzlicher Feiertag durch Landesrecht am jeweiligen Arbeitsort.
Für Arbeitszeit, die infolge eines Feiertages ausfällt, besteht ein Anspruch auf Entgeltfortzahlung.
Rechtsgrundlagen können insbesondere sein:
- § 2 Entgeltfortzahlungsgesetz (EntgFG)
- § 9 Arbeitszeitgesetz (ArbZG)
Zuschläge für Feiertagsarbeit entstehen nur bei arbeitsvertraglicher, tariflicher oder betrieblicher Regelung.
Feiertage begründen keinen allgemeinen Anspruch auf Arbeitsbefreiung außerhalb gesetzlicher Feiertagsregelungen.
Abzugrenzen sind Feiertage von:
- Urlaubstagen, die auf individueller Freistellung beruhen
Feiertage sind praxisrelevant für Arbeitszeitplanung, Vergütungsabrechnung und die Beurteilung zulässiger Beschäftigungstage.