Freie Berufe

In Kürze

Freie Berufe bezeichnen selbständige Tätigkeiten mit persönlicher, eigenverantwortlicher und fachlich unabhängiger Leistungserbringung. Sie gelten nicht als Gewerbe und unterliegen besonderen rechtlichen Rahmenbedingungen.

Definition

Der Begriff Freie Berufe beschreibt selbständige Tätigkeiten, die aufgrund besonderer Qualifikation oder schöpferischer Begabung persönlich erbracht werden.

Diese Tätigkeiten erfolgen eigenverantwortlich, fachlich unabhängig und im Interesse von Auftraggebern. Eine höhere, nicht schematisierte Leistungserbringung ohne gewerbliche Prägung ist erforderlich.

Rechtsgrundlagen können insbesondere sein:

  • § 1 Absatz 2 Partnerschaftsgesellschaftsgesetz (PartGG)
  • § 18 Absatz 1 Einkommensteuergesetz (EStG)

Freie Berufe begründen keine Einordnung als Gewerbebetrieb im steuerrechtlichen oder arbeitsrechtlichen Sinn. Es besteht keine gesetzliche Verpflichtung zur Aufnahme oder Ausübung.

Abzugrenzen sind Freie Berufe von gewerblichen Tätigkeiten anhand der persönlichen und fachlichen Eigenleistung.

In der Praxis haben sie Bedeutung für Statusfragen, Steuerpflichten und sozialversicherungsrechtliche Zuordnungen.