Freie Berufe

Freie Berufe bezeichnen selbständige Tätigkeiten mit persönlicher, eigenverantwortlicher und fachlich unabhängiger Leistungserbringung. Sie gelten nicht als Gewerbe – doch die Zugehörigkeit zu einem freien Beruf bedeutet nicht automatisch, dass jemand selbstständig ist.

In Kürze

Freie Berufe bezeichnen selbständige Tätigkeiten mit persönlicher, eigenverantwortlicher und fachlich unabhängiger Leistungserbringung. Sie gelten nicht als Gewerbe – doch die Zugehörigkeit zu einem freien Beruf bedeutet nicht automatisch, dass jemand selbstständig ist.

Definition

Der Begriff Freie Berufe beschreibt selbständige Tätigkeiten, die aufgrund besonderer Qualifikation oder schöpferischer Begabung persönlich erbracht werden. Typische Beispiele sind Ärzte, Rechtsanwälte, Steuerberater, Künstler und Journalisten.

Diese Tätigkeiten erfolgen eigenverantwortlich, fachlich unabhängig und im Interesse von Auftraggebern. Eine höhere, nicht schematisierte Leistungserbringung ohne gewerbliche Prägung ist erforderlich. Freie Berufe begründen daher keine Einordnung als Gewerbebetrieb im steuer- oder arbeitsrechtlichen Sinn.

Rechtsgrundlagen sind insbesondere:

  • § 1 Absatz 2 Partnerschaftsgesellschaftsgesetz (PartGG)
  • § 18 Absatz 1 Einkommensteuergesetz (EStG)

Allein die Zugehörigkeit zu einem freien Beruf sagt noch nichts darüber aus, ob jemand wirklich selbstständig ist. Entscheidend ist eine Gesamtbetrachtung im Einzelfall: Ist die Person in das Unternehmen des Auftraggebers eingegliedert und weisungsgebunden, kann sie trotz freiem Beruf als Arbeitnehmer eingestuft werden.

Wer als Angehöriger eines freien Berufs tatsächlich wie ein Arbeitnehmer tätig ist, kann als Scheinselbstständiger eingestuft werden – mit entsprechenden Folgen für Sozialversicherung und Steuern.

Bei Künstlern und Publizisten gibt es für die sozialversicherungsrechtliche Beurteilung einen sogenannten Negativkatalog, der von den Spitzenorganisationen der Sozialversicherung erarbeitet wurde. Dieser hilft festzustellen, welche Tätigkeiten nicht als selbstständig gelten.

In der Praxis haben Freie Berufe Bedeutung für Statusfragen, Steuerpflichten und sozialversicherungsrechtliche Zuordnungen. Eine gesetzliche Verpflichtung zur Aufnahme oder Ausübung besteht nicht.

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