Fernabsatzvertrag

In Kürze

Der Fernabsatzvertrag regelt Verbraucherverträge, die ausschließlich über Fernkommunikationsmittel angebahnt und geschlossen werden. Er begründet besondere Informations- und Widerrufsrechte zugunsten des Verbrauchers.

Definition

Der Fernabsatzvertrag ist ein verbraucherrechtlicher Begriff für einen Vertrag zwischen Unternehmer und Verbraucher. Dieser wird ausschließlich unter Verwendung von Fernkommunikationsmitteln geschlossen.

Ein Fernabsatzvertrag liegt vor, wenn Vertragsverhandlungen und Vertragsschluss ohne gleichzeitige körperliche Anwesenheit erfolgen. Der Vertragsschluss muss innerhalb eines für den Fernabsatz organisierten Vertriebs- oder Dienstleistungssystems stattfinden.

Fernkommunikationsmittel sind technisch vermittelte Kommunikationsformen ohne persönliche Anwesenheit der Vertragsparteien. Die rechtliche Einordnung setzt eine Verbrauchervertragssituation mit einem unternehmerischen Vertragspartner voraus.

Rechtsgrundlagen können insbesondere sein:

  • § 312c Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
  • Informationspflichten nach Artikel 246 Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuche (EGBGB)

Der Fernabsatzvertrag begründet keine eigenständige Vertragsart, sondern modifiziert bestehende Vertragstypen. Er ist vom Vertragsschluss in Geschäftsräumen abzugrenzen, auch wenn einzelne Kommunikationsmittel genutzt werden.

In der Praxis ist der Fernabsatzvertrag vor allem für den elektronischen Geschäftsverkehr von Bedeutung.