In Kürze
Die Fehlgeldentschädigung ist ein Ausgleich für Arbeitnehmer im Kassen- und Zähldienst, die bei der Arbeit Verluste aus der Kasse ausgleichen müssen. Bis zu einem bestimmten Betrag ist diese Zahlung steuer- und beitragsfrei.
Definition
Arbeitnehmer, die regelmäßig mit Bargeld arbeiten – etwa an der Kasse – können Fehlbeträge erleiden. Als Ausgleich zahlen Arbeitgeber eine sogenannte Fehlgeldentschädigung, auch Manko- oder Zählgeld genannt.
Steuer- und Beitragsfreiheit bis 16 Euro monatlich: Pauschale Zahlungen bis zu 16,00 Euro pro Monat sind steuerfrei und damit auch frei von Sozialversicherungsbeiträgen. Diese Regelung gilt nicht nur für Beschäftigte, die ausschließlich im Kassendienst arbeiten, sondern auch für solche, die diese Tätigkeit nur gelegentlich ausüben.
Was passiert bei höheren Pauschalbeträgen? Erhält ein Arbeitnehmer monatlich mehr als 16,00 Euro als pauschale Fehlgeldentschädigung, ist der übersteigende Betrag ganz normaler steuerpflichtiger und beitragspflichtiger Arbeitslohn.
Ausnahme bei tatsächlichem Ersatz: Werden nicht pauschale Beträge gezahlt, sondern nur die tatsächlich entstandenen Kassenverluste erstattet, besteht unabhängig von der Höhe vollständige Steuer- und Beitragsfreiheit.