Fachanwalt für Arbeitsrecht

In Kürze

Der Fachanwalt für Arbeitsrecht ist ein förmlich verliehener anwaltlicher Spezialisierungstitel. Er weist besondere theoretische Kenntnisse und praktische Erfahrungen im Arbeitsrecht nach.

Definition

Der Fachanwalt für Arbeitsrecht ist ein arbeitsrechtlicher Begriff mit berufsrechtlicher Verankerung und gesetzlich definierter Qualifikation. Die Bezeichnung wird verliehen, wenn besondere theoretische Kenntnisse und praktische Erfahrungen nachgewiesen sind.

Die theoretischen Kenntnisse ergeben sich aus einem anerkannten Fachlehrgang mit Leistungsnachweisen und erfolgreichem Abschluss. Praktische Erfahrungen setzen eine persönliche, weisungsfreie Bearbeitung einer bestimmten Anzahl arbeitsrechtlicher Mandate voraus.

Rechtsgrundlage ist:

  • § 43c Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO)
  • Fachanwaltsordnung (FAO)

Die gleichzeitige Führung mehrerer Fachanwaltsbezeichnungen ist zahlenmäßig begrenzt und berufsrechtlich überwacht. Die fortlaufende Qualifikation erfordert jährliche Fortbildung im jeweiligen Fachgebiet mit dokumentierter Erfüllung.

Eine gesetzliche Verpflichtung zur Mandatierung oder Beauftragung besteht aufgrund dieser Bezeichnung nicht.

Abzugrenzen ist die Bezeichnung Fachanwalt für Arbeitsrecht vom bloßen Tätigkeitsschwerpunkt ohne formelle Verleihung.

In der Praxis dient der Fachanwalt für Arbeitsrecht der strukturierten Orientierung bei arbeitsrechtlichen Mandaten.