In Kürze
Freie Mitarbeiter sind selbstständig tätig und damit keine Arbeitnehmer. Ob jemand wirklich selbstständig ist, hängt von einer Reihe von Merkmalen ab, die im Einzelfall gegeneinander abgewogen werden müssen.
Definition
Als freier Mitarbeiter gilt, wer eine Tätigkeit selbstständig und auf eigenes Risiko ausübt — ohne in einen Betrieb eingegliedert zu sein oder Weisungen zu Ort, Zeit und Inhalt der Arbeit zu erhalten. Der entscheidende Unterschied zum Arbeitnehmer liegt in der persönlichen und wirtschaftlichen Unabhängigkeit.
Für eine selbstständige Tätigkeit sprechen unter anderem:
- Freie Bestimmung von Art, Ort, Zeit und Weise der Arbeit
- Eigenes Unternehmerrisiko
- Möglichkeit, für mehrere Auftraggeber tätig zu sein
- Berechtigung, eigene Hilfskräfte einzusetzen
- Eigene Werbung und unternehmerische Eigenverantwortung
- Veranlagung zur Einkommen- und Gewerbesteuer
Für eine Arbeitnehmereigenschaft sprechen dagegen Merkmale wie feste Arbeitszeiten, feste Bezüge, Urlaubsanspruch, Lohnfortzahlung im Krankheitsfall, kein eigenes Unternehmerrisiko sowie die Eingliederung in den Betrieb.
Keines dieser Merkmale allein ist entscheidend — alle Umstände werden in einer Gesamtbetrachtung gegeneinander abgewogen. Liegt in Wirklichkeit ein Arbeitsverhältnis vor, spricht man von Scheinselbstständigkeit.
Damit die Frage der Sozialversicherungspflicht frühzeitig geklärt wird, kann der Sachverhalt bereits bei Beginn der Tätigkeit der zuständigen Krankenkasse als Einzugsstelle mitgeteilt werden — gesetzlich geregelt in § 28h Abs. 2 SGB IV.