Firmenwagen

In Kürze

Ein Firmenwagen ist ein vom Arbeitgeber bereitgestelltes Fahrzeug zur dienstlichen Nutzung. Eine private Nutzung kann arbeitsvertraglich zugelassen sein.

Definition

Ein Firmenwagen ist ein arbeitsrechtlicher Begriff. Er bezeichnet ein Kraftfahrzeug, das ein Arbeitgeber einem Arbeitnehmer zur dienstlichen Nutzung überlässt.

Der Firmenwagen dient primär der Erfüllung arbeitsvertraglicher Aufgaben und betrieblicher Mobilitätsanforderungen. Er liegt vor, wenn das Fahrzeug dem Arbeitnehmer dauerhaft oder regelmäßig zur dienstlichen Nutzung zugeordnet ist.

Die private Nutzung ist Bestandteil, wenn sie ausdrücklich arbeitsvertraglich, kollektivrechtlich oder durch betriebliche Übung festgelegt ist. Wird eine private Nutzung eingeräumt, entsteht ein steuerlich relevanter geldwerter Vorteil.

Die Bewertung dieses Vorteils richtet sich nach:

  • § 8 Absatz 2 Einkommensteuergesetz (EStG)

Der Firmenwagen begründet keinen Anspruch auf Eigentumsübertragung oder dauerhafte Überlassung des Fahrzeugs.

Abzugrenzen ist der Firmenwagen von:

  • Privatfahrzeug, das unabhängig vom Arbeitsverhältnis im Eigentum des Arbeitnehmers steht

In der Praxis regelt der Firmenwagen Mobilitätspflichten, Nutzungskonditionen und Vergütungsbestandteile innerhalb bestehender Arbeitsverhältnisse.