In Kürze
Ein Flucht- und Rettungsplan zeigt Beschäftigten, wie sie im Notfall sicher aus einer Arbeitsstätte entkommen. Der Arbeitgeber ist verpflichtet, ihn aufzustellen, auszuhängen und die Belegschaft regelmäßig darüber zu informieren.
Definition
Ein Flucht- und Rettungsplan ist ein grafisch dargestellter Plan, der die sicheren Fluchtwege, Notausgänge und wichtige Einrichtungen in einer Arbeitsstätte zeigt. Er muss aktuell, übersichtlich, gut lesbar und mit Sicherheitsfarben sowie Sicherheitszeichen gestaltet sein.
Der Arbeitgeber muss einen solchen Plan aufstellen, wenn die Lage, Größe oder Nutzung der Arbeitsstätte dies erfordert. Typische Fälle sind unübersichtliche Wegführungen, viele ortsfremde Personen oder erhöhte Brand- und Explosionsgefahr.
Ein vollständiger Flucht- und Rettungsplan enthält mindestens:
- Gebäudegrundriss oder relevante Teile davon
- Verlauf der Flucht- und Rettungswege
- Lage der Erste-Hilfe-Einrichtungen
- Lage der Brandschutzeinrichtungen
- Lage der Sammelstellen
- Standort des Betrachters (lagerichtig dargestellt)
Zusätzlich müssen Verhaltensregeln für den Brandfall und bei Unfällen klar und in ausreichender Schriftgröße in den Plan integriert sein. Diese Regeln sind an die örtlichen Gegebenheiten anzupassen.
Die Pläne sind an geeigneten Stellen in ausreichender Zahl auszuhängen — zum Beispiel in Eingangsbereichen, Pausenräumen oder an Kreuzungspunkten von Verkehrswegen. Wo eine Sicherheitsbeleuchtung vorgeschrieben ist, muss der Plan auch bei Stromausfall lesbar bleiben, etwa durch nachleuchtende Materialien.
Beschäftigte sind mindestens einmal jährlich über den Inhalt des Plans und das richtige Verhalten im Gefahrenfall zu unterrichten — am besten im Rahmen einer Begehung der Fluchtwege. Auf Grundlage des Plans sind außerdem regelmäßige Räumungsübungen durchzuführen.
Die rechtliche Grundlage bildet unter anderem:
- § 4 Abs. 4 Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) — Pflicht zur Durchführung von Räumungsübungen