Firmenwert

In Kürze

Der Firmenwert zeigt, was ein Unternehmen tatsächlich wert ist — über das in der Bilanz ausgewiesene Eigenkapital hinaus. Er spielt vor allem beim Kauf oder Verkauf eines Unternehmens eine wichtige Rolle.

Definition

Der Firmenwert (auch: Geschäftswert) ist der Teil des Unternehmenswertes, der sich nicht direkt in der Bilanz ablesen lässt. Er umfasst immaterielle Faktoren wie den guten Ruf des Unternehmens, langjährige Kundenbeziehungen, eine qualifizierte Belegschaft oder eine starke Marke — also alles, was sich nicht körperlich anfassen, aber dennoch bewerten lässt.

Der Firmenwert ergibt sich rechnerisch aus der Differenz zwischen dem Ertragswert und dem Substanzwert eines Unternehmens. Der Substanzwert ist die Summe aller tatsächlichen Vermögensgegenstände abzüglich der Schulden. Der Ertragswert spiegelt die Ertragskraft wider und wird auf Basis des durchschnittlichen Reinertrags der letzten fünf Jahre berechnet. Nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs gilt dabei nur die Hälfte der errechneten Differenz als anzusetzender Firmenwert.

Wird ein Unternehmen verkauft, kann der Käufer den auf den Firmenwert entfallenden Teil des Kaufpreises in seiner Bilanz berücksichtigen. Man spricht dann vom derivativen (gekauften) Firmenwert, der zum immateriellen Anlagevermögen gehört. Wichtig: Der Firmenwert kann nicht allein verkauft werden — er ist immer an das gesamte Unternehmen gebunden.

Für die bilanzielle Behandlung gelten folgende Regeln:

  • § 255 Abs. 4 HGB — Handelsrechtlich besteht ein Wahlrecht zur Aktivierung; wird der Firmenwert angesetzt, muss er jährlich mit mindestens 25 % abgeschrieben werden.
  • Steuerrecht (Maßgeblichkeitsgrundsatz) — In der Steuerbilanz besteht ein Aktivierungsgebot: Der Firmenwert muss in voller Höhe angesetzt werden.