Firmenwert

In Kürze

Der Firmenwert beschreibt einen bilanziellen Mehrwert bei Unternehmenserwerben. Er erfasst immaterielle Wertkomponenten oberhalb des Substanzwerts.

Definition

Firmenwert ist ein handelsrechtlicher Begriff. Er bezeichnet einen entgeltlich erworbenen immateriellen Vermögensgegenstand des Anlagevermögens eines Unternehmens.

Der Firmenwert bildet die positive Differenz zwischen dem gezahlten Kaufpreis und dem Zeitwert der übernommenen Nettovermögenswerte ab. Er liegt vor, wenn bei einem Unternehmenserwerb der Kaufpreis die aktivierbaren Vermögensgegenstände abzüglich Schulden übersteigt.

Voraussetzung ist ein entgeltlicher Erwerb im Rahmen eines Asset Deals oder vergleichbarer Transaktionen. Der Ansatz erfolgt zwingend in der Handelsbilanz des erwerbenden Unternehmens.

Rechtsgrundlagen können insbesondere sein:

  • § 246 Absatz 1 Satz 4 Handelsgesetzbuch (HGB)
  • § 255 Absatz 1 HGB (Bewertung)

Der Firmenwert begründet keinen eigenständigen Anspruch auf Zahlungsströme oder Nutzung einzelner Vermögenspositionen.

Abzugrenzen ist der Firmenwert von:

  • originären immateriellen Vermögenswerten, die nicht entgeltlich erworben wurden

In der Praxis beeinflusst der Firmenwert Bilanzstruktur, Abschreibungen und Jahresergebnis nach einem Unternehmenskauf.