In Kürze
Die Fürsorgepflicht verpflichtet Arbeitgeber zum Schutz von Arbeitnehmerinteressen. Sie wirkt während des gesamten Arbeitsverhältnisses.
Definition
Die Fürsorgepflicht ist ein arbeitsrechtliches Instrument zur Sicherung von Schutz- und Rücksichtnahmepflichten des Arbeitgebers. Sie beschreibt die rechtliche Verpflichtung, Leben, Gesundheit, Eigentum und Persönlichkeitsrechte von Beschäftigten zu schützen.
Die Fürsorgepflicht liegt vor, wenn Arbeitsbedingungen, Organisation und Weisungen auf den Schutz berechtigter Arbeitnehmerinteressen ausgerichtet sind.
Voraussetzung ist das Bestehen eines wirksamen Arbeitsverhältnisses mit einseitiger Organisations- und Weisungsbefugnis des Arbeitgebers.
Rechtsgrundlagen sind insbesondere:
- § 241 Absatz 2 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
- § 618 BGB
Die Fürsorgepflicht begründet keinen Erfolgsschutz, sondern eine Pflicht zu angemessenen und zumutbaren Schutzmaßnahmen.
Abzugrenzen ist sie von öffentlich-rechtlichen Arbeitsschutzpflichten, die unabhängig vom Individualarbeitsverhältnis bestehen.
In der Praxis beeinflusst die Fürsorgepflicht die Gestaltung, Durchführung und Beendigung von Arbeitsverhältnissen maßgeblich.