Fürsorgepflicht

Die Fürsorgepflicht ist die wichtigste Nebenpflicht des Arbeitgebers aus dem Arbeitsverhältnis. Sie verpflichtet ihn, die Interessen seiner Arbeitnehmer — insbesondere Leben, Gesundheit, Eigentum und Persönlichkeitsrechte — angemessen zu schützen und zu wahren.

In Kürze

Die Fürsorgepflicht ist die wichtigste Nebenpflicht des Arbeitgebers aus dem Arbeitsverhältnis. Sie verpflichtet ihn, die Interessen seiner Arbeitnehmer — insbesondere Leben, Gesundheit, Eigentum und Persönlichkeitsrechte — angemessen zu schützen und zu wahren.

Definition

Jeder Arbeitsvertrag bringt Pflichten für beide Seiten mit sich. Die Hauptpflicht des Arbeitnehmers ist die Erbringung seiner Arbeitsleistung, die Hauptpflicht des Arbeitgebers ist die Zahlung des vereinbarten Lohns. Daneben gibt es sogenannte Nebenpflichten — die wichtigste auf Arbeitgeberseite ist die Fürsorgepflicht.

Sie verpflichtet den Arbeitgeber, die Interessen des Arbeitnehmers so zu wahren, wie es nach Treu und Glauben billigerweise verlangt werden kann — unter Berücksichtigung der Unternehmensinteressen und der Interessen der übrigen Beschäftigten. Sie begründet dabei keinen Erfolgsschutz, sondern eine Pflicht zu angemessenen und zumutbaren Schutzmaßnahmen.

Die Fürsorgepflicht ist nicht in einem einzigen Gesetz geregelt, sondern ergibt sich unmittelbar aus dem Arbeitsverhältnis. Wichtige Rechtsgrundlagen sind § 241 Absatz 2 BGB (allgemeine Rücksichtnahmepflicht) sowie § 618 BGB (Schutz von Leben und Gesundheit). Sie ist zwingend und kann vertraglich nicht ausgeschlossen werden.

Die Fürsorgepflicht beginnt bereits mit der Anbahnung des Arbeitsverhältnisses und gilt auch noch nach dessen Ende — zum Beispiel durch die Pflicht zur Ausstellung eines korrekten Arbeitszeugnisses. Der Umfang hängt von den Umständen des Einzelfalls ab: Je abhängiger ein Arbeitnehmer ist, desto stärker greift die Fürsorgepflicht.

Sie ist als Ausgleich dafür zu verstehen, dass sich Arbeitnehmer in die Organisationsstruktur des Unternehmens einordnen und dem Direktionsrecht des Arbeitgebers unterordnen müssen. Abzugrenzen ist sie von öffentlich-rechtlichen Arbeitsschutzpflichten, die unabhängig vom Individualarbeitsverhältnis bestehen.

Im Laufe der Zeit wurden viele Fürsorgepflichten gesetzlich oder tarifvertraglich festgeschrieben. Zu den wichtigsten Bereichen gehören:

  • Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz — geregelt u. a. im Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) und durch Unfallverhütungsvorschriften
  • Erholungsurlaub — geregelt im Bundesurlaubsgesetz (BUrlG)
  • Entgeltfortzahlung bei Krankheit und an Feiertagen — geregelt im Entgeltfortzahlungsgesetz (EFZG)
  • Datenschutz — Verschwiegenheit über persönliche Daten des Arbeitnehmers
  • Schutz der Persönlichkeit — dazu zählt auch der Schutz vor Mobbing und sexueller Belästigung
  • Gleichbehandlung — willkürliche Besser- oder Schlechterstellung einzelner Arbeitnehmer ist unzulässig
  • Schutz eingebrachter Sachen — der Arbeitgeber muss Gegenstände schützen, die der Arbeitnehmer in den Betrieb mitbringt

Bei Konflikten sind die Interessen beider Seiten stets verhältnismäßig gegeneinander abzuwägen. Die Fürsorgepflicht beeinflusst damit die Gestaltung, Durchführung und Beendigung von Arbeitsverhältnissen maßgeblich.

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