In Kürze
Fertigungsgemeinkosten (FGK) sind alle Kosten, die im Produktionsbereich eines Unternehmens entstehen, aber nicht direkt einem einzelnen Produkt zugeordnet werden können. Sie sind ein Teil der Herstellkosten.
Definition
Im Produktionsbereich eines Unternehmens fallen viele Kosten an, die sich nicht einem bestimmten Produkt direkt zurechnen lassen. Diese Kosten werden als Fertigungsgemeinkosten bezeichnet und zunächst in der Kostenstellenrechnung gesammelt.
Zu den typischen Fertigungsgemeinkosten gehören:
- Hilfslöhne (z. B. für Wartungs- oder Reinigungspersonal)
- Hilfsmaterial (z. B. Schmierstoffe, Verbrauchsmittel)
- Energiekosten im Produktionsbereich
- Kalkulatorische Kosten wie Abschreibungen und Zinsen für Produktionsanlagen
- Kosten für Betriebsmittel im Fertigungsbereich
Bei der Vollkostenrechnung werden die Fertigungsgemeinkosten mithilfe eines Fertigungskostenzuschlags auf die einzelnen Produkte (Kostenträger) verteilt. Die Grundlage dafür bilden die Fertigungseinzelkosten.
Zur Ermittlung der Fertigungsgemeinkosten wird der sogenannte Betriebsabrechnungsbogen (BAB) eingesetzt.
Steuerlich und handelsrechtlich gelten unterschiedliche Regeln:
- § 255 Abs. 2 HGB — Im Handelsrecht darf das Unternehmen selbst wählen, ob es die Fertigungsgemeinkosten als Teil der Herstellungskosten aktiviert oder als Aufwand verbucht (sogenanntes Aktivierungswahlrecht).
- R 6.3 Abs. 1 EStR — In der Steuerbilanz hingegen besteht eine Pflicht zur Aktivierung.