Flächentarifvertrag

In Kürze

Ein Flächentarifvertrag regelt Arbeitsbedingungen für eine Branche oder Region. Er gilt für tarifgebundene Arbeitsverhältnisse innerhalb seines Geltungsbereichs.

Definition

Ein Flächentarifvertrag ist ein arbeitsrechtlicher Begriff. Er bezeichnet einen Tarifvertrag zwischen einer tariffähigen Gewerkschaft und einem Arbeitgeberverband für eine Branche oder Region.

Der Flächentarifvertrag regelt normativ Arbeitsbedingungen, Entgelte und betriebliche Fragen für tarifgebundene Arbeitsverhältnisse. Der sachliche Regelungsbereich umfasst Inhalt, Abschluss und Beendigung von Arbeitsverhältnissen sowie betriebliche Ordnung.

Ein Flächentarifvertrag liegt vor, wenn ein räumlicher und fachlicher Geltungsbereich verbindlich festgelegt ist. Voraussetzung ist die Tarifzuständigkeit der Parteien sowie der schriftliche Abschluss eines Tarifvertrags.

Der persönliche Geltungsbereich bestimmt sich nach Verbandszugehörigkeit und Mitgliedschaft in der Gewerkschaft.

Rechtsgrundlagen können insbesondere sein:

  • § 1 Absatz 1 Tarifvertragsgesetz (TVG)
  • § 2 Absatz 1 TVG

Der Flächentarifvertrag entfaltet unmittelbare und zwingende Wirkung für beiderseits tarifgebundene Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Eine gesetzliche Verpflichtung zum Abschluss eines Flächentarifvertrags besteht für Tarifparteien kraft Gesetzes nicht.

Abzugrenzen ist der Flächentarifvertrag von:

  • dem Firmentarifvertrag, der nur für ein einzelnes Unternehmen gilt

In der Praxis schafft diese Tarifform einheitliche Mindestarbeitsbedingungen innerhalb eines Wirtschaftszweigs dauerhaft.