Fortbildung

In Kürze

Fortbildung bezeichnet Maßnahmen zur Erhaltung, Anpassung oder Erweiterung beruflicher Fähigkeiten. Sie erfolgt regelmäßig neben einem bestehenden Arbeitsverhältnis.

Definition

Fortbildung ist ein arbeitsrechtlicher Begriff. Er bezeichnet Maßnahmen der beruflichen Bildung zur Erhaltung, Anpassung oder Erweiterung der beruflichen Handlungsfähigkeit.

Fortbildung liegt vor, wenn vorhandene berufliche Kenntnisse systematisch vertieft, aktualisiert oder ausgebaut werden. Sie setzt regelmäßig eine abgeschlossene Berufsausbildung oder entsprechende berufliche Erfahrung voraus.

Die Maßnahme dient der Qualifikation im bisherigen oder einem verwandten Tätigkeitsfeld.

Rechtsgrundlage ist insbesondere:

  • § 1 Absatz 4 Berufsbildungsgesetz (BBiG)

Dieser bestimmt Ziel und Zweck der Fortbildung.

Fortbildung begründet ohne besondere Regelung keinen Anspruch auf Finanzierung oder Freistellung durch den Arbeitgeber.

Abzugrenzen ist die Fortbildung von:

  • Umschulung, da keine berufliche Neuorientierung angestrebt wird

In der Praxis erfolgt Fortbildung durch vertragliche Vereinbarung, tarifliche Regelung oder gesetzlich geregelte Sonderfälle.