In Kürze
Wer einem freien Beruf nachgeht, ist nicht automatisch selbstständig. Entscheidend ist immer die genaue Betrachtung des Einzelfalls.
Definition
Freie Berufe umfassen typischerweise Tätigkeiten wie die eines Arztes, Rechtsanwalts, Steuerberaters, Künstlers oder Journalisten. Diese Personen arbeiten häufig auf eigene Rechnung – aber nicht immer.
Allein die Zugehörigkeit zu einem freien Beruf sagt noch nichts darüber aus, ob jemand wirklich selbstständig ist. Maßgeblich ist eine Gesamtbetrachtung im Einzelfall: Ist die Person in das Unternehmen des Auftraggebers eingegliedert und weisungsgebunden, kann sie trotz freiem Beruf als Arbeitnehmer eingestuft werden.
Bei Künstlern und Publizisten gibt es für die sozialversicherungsrechtliche Beurteilung einen sogenannten Negativkatalog, der von den Spitzenorganisationen der Sozialversicherung erarbeitet wurde. Dieser hilft dabei festzustellen, welche Tätigkeiten nicht als selbstständig gelten.
Wer als Angehöriger eines freien Berufs tatsächlich wie ein Arbeitnehmer tätig ist, kann unter Umständen als Scheinselbstständiger eingestuft werden – mit entsprechenden Folgen für Sozialversicherung und Steuern.