In Kürze
Die Finanztransaktionssteuer erfasst bestimmte Umsätze aus dem Handel mit Finanzinstrumenten. Sie knüpft an einzelne Finanzgeschäfte an und belastet deren Ausführung steuerlich.
Definition
Die Finanztransaktionssteuer ist ein steuerrechtlicher Begriff und bezeichnet eine Verkehrssteuer. Sie knüpft an den Abschluss bestimmter Finanzmarktgeschäfte an.
Erfasst werden entgeltliche Umsätze aus dem Handel mit Finanzinstrumenten, unabhängig vom wirtschaftlichen Erfolg der Transaktion.
Die Steuer liegt vor, wenn ein steuerbarer Erwerbs- oder Veräußerungsvorgang rechtlich wirksam ausgeführt ist.
Steuergegenstand sind insbesondere Geschäfte mit Wertpapieren oder derivativen Finanzinstrumenten nach gesetzlicher Bestimmung.
Die Erhebung setzt eine gesetzliche Grundlage voraus, die Steuergegenstand, Steuersatz und Steuerschuldner festlegt.
In Deutschland ist die Finanztransaktionssteuer bislang nicht bundesgesetzlich eingeführt.
Abzugrenzen ist die Finanztransaktionssteuer von:
- Kapitalertragsteuer, da diese an Erträge und nicht an den Umsatz anknüpft.
Die Finanztransaktionssteuer besitzt praktische Relevanz für Marktteilnehmer, da sie Transaktionskosten und Marktliquidität beeinflussen kann.