In Kürze
Die Firma ist der rechtlich geschützte Name eines Kaufmanns im Geschäftsverkehr. Unter diesem Namen nimmt der Kaufmann am Rechts- und Wirtschaftsverkehr teil.
Definition
Die Firma ist ein handelsrechtlicher Begriff. Sie bezeichnet den Namen, unter dem ein Kaufmann seine Geschäfte betreibt und rechtsgeschäftlich handelt.
Die Firma dient der Identifikation des Kaufmanns im Rechtsverkehr und ist Träger von Rechten und Pflichten. Eine Firma liegt vor, wenn der Name zur Kennzeichnung geeignet ist und im Handelsregister eingetragen wird.
Die Firmenbildung unterliegt den Grundsätzen der Firmenwahrheit, Firmenunterscheidbarkeit, Firmenöffentlichkeit und Firmeneinheit.
Rechtsgrundlagen können insbesondere sein:
- Handelsgesetzbuch (HGB)
- § 17 HGB
Die Firma muss einen Rechtsformzusatz enthalten, sofern gesetzlich vorgesehen. Sie begründet keinen eigenständigen Rechtsträger, sondern bezeichnet ausschließlich den Namen des Kaufmanns.
Abzugrenzen ist die Firma vom Unternehmen, da dieses die wirtschaftliche Tätigkeit und nicht den Namen bezeichnet.
Die Firma besitzt hohe praktische Bedeutung für Rechtsverkehr, Haftungszuordnung und Registerpublizität.