Freistellung von Betriebsratsmitgliedern

In Kürze

Die Freistellung von Betriebsratsmitgliedern regelt die Entbindung von der Arbeitspflicht zur Wahrnehmung betriebsverfassungsrechtlicher Aufgaben. Sie erfolgt unter Fortzahlung der Vergütung.

Definition

Freistellung von Betriebsratsmitgliedern ist ein arbeitsrechtliches Instrument. Es bezeichnet die gesetzlich vorgesehene Entbindung gewählter Betriebsratsmitglieder von ihrer arbeitsvertraglichen Tätigkeit zur Ausübung betriebsverfassungsrechtlicher Aufgaben.

Sie liegt vor, wenn Betriebsratsarbeit während der Arbeitszeit rechtlich Vorrang vor der vertraglichen Arbeitspflicht hat. Die Freistellung setzt voraus, dass Umfang oder Art des Betriebs die Wahrnehmung der Aufgaben erfordern.

Sie erfolgt entweder vollständig oder anlassbezogen abhängig von der gesetzlichen Ausgestaltung.

Rechtsgrundlagen können insbesondere sein:

  • § 37 Absatz 2 Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG)
  • § 38 BetrVG

Die Vergütungspflicht des Arbeitgebers bleibt während der Freistellung unverändert bestehen. Eine Verpflichtung zur Nacharbeit der ausgefallenen Arbeitszeit besteht nicht.

Abzugrenzen ist die Freistellung von Betriebsratsmitgliedern von:

  • allgemeinen individualarbeitsrechtlichen Freistellungen ohne Mandatsbezug

Sie hat erhebliche Praxisrelevanz für die Funktionsfähigkeit der betrieblichen Mitbestimmung.