Fusion

In Kürze

Eine Fusion ist der Zusammenschluss von zwei oder mehr selbstständigen Unternehmen zu einem einzigen. Sie unterliegt in Deutschland und der EU einer gesetzlichen Kontrolle, um fairen Wettbewerb zu sichern.

Definition

Der Begriff Fusion stammt aus dem Lateinischen (fusio = Verschmelzung) und bezeichnet in der Wirtschaft den Zusammenschluss bislang eigenständiger Unternehmen zu einem neuen Gesamtunternehmen. Dies kann geschehen, indem ein Unternehmen ein anderes aufnimmt oder indem gemeinsam ein völlig neues Unternehmen gegründet wird.

Im englischsprachigen Raum — und zunehmend auch im Deutschen — spricht man von Mergers & Acquisitions (M&A), also Fusionen und Unternehmensübernahmen.

Typische Gründe für eine Fusion sind:

  • Stärkung der Marktposition gegenüber Wettbewerbern
  • Kosteneinsparungen durch Rationalisierung
  • Sanierung eines Unternehmens
  • Sicherung von Einkaufs- oder Absatzmärkten
  • Erweiterung des Produkt- oder Leistungsangebots

Fusionen können die Marktstruktur erheblich verändern. Deshalb kontrolliert der Staat größere Zusammenschlüsse. In Deutschland ist das Bundeskartellamt zuständig: Erreicht ein Zusammenschluss einen bestimmten Marktanteil, muss er unverzüglich angezeigt werden. Würde durch die Fusion eine überragende Marktstellung entstehen, wird sie grundsätzlich untersagt — es sei denn, eine gesetzlich zulässige Ausnahmegenehmigung wird erteilt.

Auch auf europäischer Ebene gibt es eine Fusionskontrolle: Ein Zusammenschluss ist mit dem EU-Recht unvereinbar, wenn er den wirksamen Wettbewerb im Gemeinsamen Markt wesentlich behindern würde — insbesondere durch die Begründung oder Verstärkung einer marktbeherrschenden Stellung.