In Kürze
Das Geschäftsjahr ist der festgelegte Zeitraum – in der Regel zwölf Monate –, in dem ein Unternehmen wirtschaftlich tätig ist und seinen Jahresabschluss erstellt. Im Steuerrecht heißt dieser Zeitraum Wirtschaftsjahr.
Definition
Das Geschäftsjahr ist ein Begriff des Handelsrechts. Es beschreibt den Abrechnungszeitraum eines Unternehmens, der grundsätzlich zwölf Monate umfasst (§ 240 Abs. 2 Satz 2 HGB). Das Steuerrecht verwendet für denselben Zeitraum den Begriff Wirtschaftsjahr (§ 4a EStG).
Das Geschäftsjahr muss nicht mit dem Kalenderjahr (1. Januar bis 31. Dezember) übereinstimmen. Unternehmen können einen abweichenden Zwölfmonatszeitraum wählen, wenn betriebliche Gründe dafür sprechen – zum Beispiel saisonale Produktionszeiten oder die Angleichung an das Geschäftsjahr einer Muttergesellschaft.
In zwei Situationen kann das Geschäftsjahr kürzer als zwölf Monate sein:
- Betriebsbeginn – wenn ein Unternehmen im Laufe eines Jahres gegründet oder erworben wird
- Betriebsbeendigung – wenn ein Unternehmen im Laufe eines Jahres aufgegeben oder verkauft wird
Einen solchen verkürzten Zeitraum nennt man Rumpf-Geschäftsjahr.
Das Geschäftsjahr ist handelsrechtlich besonders wichtig, weil zum Ende jedes Geschäftsjahres bestimmte Pflichten entstehen:
- § 242 Abs. 1 Satz 1 HGB – Aufstellung des Jahresabschlusses (Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung)
- § 240 Abs. 2 HGB – Aufstellung des Inventars