Geschäftsgeheimnis

In Kürze

Ein Geschäftsgeheimnis bezeichnet rechtlich geschützte, nicht offenkundige Informationen eines Unternehmens. Es erfasst arbeitsrelevant vertrauliche Tatsachen mit wirtschaftlichem Bezug.

Definition

Ein Geschäftsgeheimnis ist ein arbeitsrechtlicher Begriff. Er bezeichnet eine Information aus einem Geschäftsbetrieb mit wirtschaftlichem Bezug und objektivem Geheimhaltungsinteresse.

Ein Geschäftsgeheimnis liegt vor, wenn die Information nicht offenkundig ist und nur einem begrenzten Personenkreis bekannt bleibt. Voraussetzung ist ferner, dass angemessene organisatorische oder vertragliche Geheimhaltungsmaßnahmen objektiv festgelegt sind.

Rechtsgrundlagen können insbesondere sein:

  • Gesetz zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen (GeschGehG), insbesondere § 2 GeschGehG
  • § 4 GeschGehG (Verschwiegenheitspflicht im Arbeitsverhältnis)

Im Arbeitsverhältnis besteht eine Verschwiegenheitspflicht aufgrund vertraglicher Nebenpflichten. Ein Geschäftsgeheimnis begründet keinen eigenständigen Anspruch auf wirtschaftliche Verwertung gegenüber Dritten.

Abzugrenzen ist der Begriff von:

  • frei verwertbaren Kenntnissen
  • Erfahrungen aus der beruflichen Tätigkeit

Die praktische Relevanz zeigt sich bei arbeitsvertraglichen Geheimhaltungspflichten und der Beurteilung von Offenlegungen nach Vertragsende.