In Kürze
Das gezeichnete Kapital ist der Teil des Eigenkapitals einer Kapitalgesellschaft, zu dessen Einzahlung die Gesellschafter verpflichtet sind. Es begrenzt gleichzeitig ihre Haftung für Schulden des Unternehmens.
Definition
In der Bilanz einer Kapitalgesellschaft steht auf der Passivseite ganz oben das gezeichnete Kapital. Es zeigt, wie viel Kapital die Gesellschafter dem Unternehmen verbindlich zur Verfügung gestellt haben – und bis zu welchem Betrag sie im Ernstfall haften.
Je nach Unternehmensform trägt dieses Kapital einen anderen Namen:
- § 6 AktG – Grundkapital bei Aktiengesellschaften
- § 42 GmbHG – Stammkapital bei GmbHs
- § 337 HGB – Geschäftsguthaben bei Genossenschaften
Geregelt ist der Ausweis in der Bilanz durch § 272 Abs. 1 HGB. Das gezeichnete Kapital wird immer mit seinem vollen Nennbetrag angegeben – also dem Betrag, den die Gesellschafter zugesagt haben.
Haben Gesellschafter ihren Anteil noch nicht vollständig eingezahlt, erscheint der ausstehende Betrag in der Bilanz als ausstehende Einlagen. Das gezeichnete Kapital selbst bleibt davon unberührt und wird weiterhin vollständig ausgewiesen.