Gründungszuschuss

In Kürze

Gründungszuschuss unterstützt Arbeitslose bei der Aufnahme einer hauptberuflichen selbstständigen Tätigkeit. Er dient der Sicherung des Lebensunterhalts in der Anfangsphase.

Definition

Gründungszuschuss ist ein arbeitsrechtliches Instrument zur Förderung der Beendigung von Arbeitslosigkeit durch selbstständige Erwerbstätigkeit. Der Zuschuss besteht aus einer zeitlich befristeten Geldleistung zur Sicherung des Lebensunterhalts und zur sozialen Absicherung.

Er liegt vor, wenn ein Anspruch auf Arbeitslosengeld besteht, eine hauptberufliche Selbstständigkeit festgelegt ist und Tragfähigkeit nachgewiesen wird.

Rechtsgrundlagen können insbesondere sein:

  • § 93 Sozialgesetzbuch Drittes Buch (SGB III)
  • § 94 SGB III

Die Leistung wird als Ermessensleistung der Agentur für Arbeit gewährt und setzt einen rechtzeitigen Antrag voraus. Ein Rechtsanspruch auf Bewilligung des Gründungszuschusses besteht nicht.

Abzugrenzen ist der Gründungszuschuss von:

  • Förderleistungen für Bezieher von Bürgergeld nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch

In der Praxis ist der Gründungszuschuss bei Statuswechseln von Arbeitslosigkeit zur Selbstständigkeit sowie bei sozialversicherungsrechtlichen Einordnungen relevant.