In Kürze
Häusliche Krankenpflege ist eine Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung. Versicherte erhalten pflegerische Unterstützung zu Hause oder an einem geeigneten Ort, wenn sie krank sind und sich nicht selbst versorgen können.
Definition
Häusliche Krankenpflege umfasst drei Bereiche: Grundpflege (z. B. Körperpflege, Betten, Temperaturmessen), Behandlungspflege (z. B. Injektionen, Verbandwechsel, Wundversorgung) und hauswirtschaftliche Versorgung (z. B. Essenszubereitung). Die rechtliche Grundlage ist § 37 SGB V.
Die Leistung ist grundsätzlich auf vier Wochen je Krankheitsfall begrenzt, kann aber bei medizinischer Notwendigkeit verlängert werden. Ein Arzt muss die Notwendigkeit und den Umfang auf einem Vordruck bescheinigen.
Anspruch besteht vor allem dann, wenn weder die erkrankte Person selbst noch eine im Haushalt lebende Person die Pflege im nötigen Umfang übernehmen kann. Die Leistung wird durch Fachpersonal der Krankenkasse oder durch zugelassene Pflegedienste erbracht. In begründeten Fällen können Versicherte auch die Kosten einer selbst organisierten Pflegeperson erstattet bekommen.
Neben der klassischen häuslichen Krankenpflege gibt es auch die psychiatrische häusliche Krankenpflege. Sie soll psychisch erkrankte Menschen so stabilisieren, dass sie ihren Alltag möglichst selbstständig bewältigen können. Voraussetzung ist, dass die erkrankte Person ausreichend behandlungsfähig ist, d. h. ihre Beeinträchtigungen durch die Pflege positiv beeinflusst werden können.
Die Leistung wird grundsätzlich im eigenen Haushalt erbracht. Als geeignete Orte gelten aber auch betreute Wohnformen, Schulen, Kindergärten und bei besonders hohem Pflegebedarf Werkstätten für Menschen mit Behinderung. In stationären Pflegeeinrichtungen besteht in der Regel kein Anspruch — mit Ausnahmen bei besonders hohem Behandlungspflegebedarf.
Wer pflegebedürftig mit mindestens Pflegegrad 2 ist, hat keinen Anspruch mehr auf Grundpflege und hauswirtschaftliche Versorgung im Rahmen der häuslichen Krankenpflege nach § 37 Abs. 2 SGB V — diese Leistungen gehen dann auf die Pflegeversicherung über.