In Kürze
Die Hauptfürsorgestelle ist eine staatliche oder kommunale Behörde, die Menschen mit bestimmten Gesundheitsschäden finanzielle und soziale Unterstützung gewährt. Sie ist zuständig für Leistungen des sozialen Entschädigungsrechts.
Definition
Hauptfürsorgestellen erbringen Leistungen an Personen, die durch besondere Umstände — etwa Kriegsschäden, Wehrdienstbeschädigungen, Impfschäden, Gewaltopfer oder politische Haft — einen Gesundheitsschaden erlitten haben. Grundlage sind verschiedene Gesetze des sozialen Entschädigungsrechts.
Leistungen werden nur auf Antrag gewährt. Zwei Voraussetzungen müssen erfüllt sein: Es muss ein ursächlicher Zusammenhang zwischen dem Gesundheitsschaden und dem Hilfebedarf bestehen, und durch den Schaden muss ein wirtschaftlicher Nachteil entstanden sein. Einkommen und Vermögen werden bei der Bewilligung berücksichtigt.
Wichtig: Die Leistungen sind nachrangig. Das bedeutet, sie werden nur gewährt, wenn keine gleichartigen Ansprüche bei anderen Sozialleistungsträgern bestehen. Sach- und Vermögensschäden werden grundsätzlich nicht ersetzt — eine Ausnahme gilt für körpergetragene Hilfsmittel wie Brillen oder Zahnersatz. Schmerzensgeld wird nicht gezahlt.
Die gesetzlichen Grundlagen für die einzelnen Leistungen sind unter anderem:
- §§ 26, 26a BVG – Teilhabe am Arbeitsleben
- § 26b BVG – Krankenhilfe
- § 26c BVG – Hilfen zur Pflege
- § 26d BVG – Hilfe zur Haushaltsführung
- § 26e BVG – Altenhilfe
- § 27 BVG – Erziehungsbeihilfe
- § 27a BVG – Ergänzende Hilfe zum Lebensunterhalt
- § 27b BVG – Erholungsbeihilfen
- § 27c BVG – Wohnungsbeihilfen
- § 27d BVG – Hilfen in besonderen Lebenslagen
Die Hauptfürsorgestellen sind je nach Bundesland unterschiedlich organisiert — teils kommunal, teils staatlich. Ihre genaue Zuordnung richtet sich nach dem jeweiligen Landesrecht.