Hauptversammlung

In Kürze

Die Hauptversammlung ist das höchste Organ einer Aktiengesellschaft. Alle Aktionäre versammeln sich dort, um grundlegende Entscheidungen für das Unternehmen zu treffen.

Definition

Die Hauptversammlung ist die Versammlung aller Aktionäre einer Aktiengesellschaft. Sie findet mindestens einmal im Geschäftsjahr statt und ist gesetzlich in den §§ 118 bis 147 Aktiengesetz (AktG) geregelt.

Man unterscheidet zwei Arten: Die ordentliche Hauptversammlung tagt regelmäßig, mindestens einmal jährlich. Die außerordentliche Hauptversammlung wird nur bei besonderen Anlässen einberufen, etwa bei Unternehmensübernahmen, Fusionen oder dringenden Kapitalerhöhungen.

Auf der Hauptversammlung werden unter anderem folgende Entscheidungen getroffen:

  • Bestellung der Mitglieder des Aufsichtsrats und des Abschlussprüfers
  • Entlastung von Vorstand und Aufsichtsrat
  • Genehmigung des Vergütungssystems für Vorstandsmitglieder (bei börsennotierten Gesellschaften)
  • Beschlüsse über die Verwendung des Gewinns (Dividende)
  • Änderung der Satzung
  • Erhöhung oder Herabsetzung des Kapitals
  • Ausgabe von Wandel- und Gewinnschuldverschreibungen sowie Genussrechten
  • Rechtsformwechsel oder Auflösung der Gesellschaft

Die meisten Beschlüsse werden mit einfacher Mehrheit der abgegebenen Stimmen gefasst. Bei besonders wichtigen Entscheidungen — wie Satzungsänderungen oder Kapitalmaßnahmen — ist eine Dreiviertelmehrheit des anwesenden Kapitals erforderlich. Alle Beschlüsse müssen notariell beurkundet werden.

Jeder Aktionär hat das Recht, an der Hauptversammlung teilzunehmen und sein Stimmrecht auszuüben. Er kann es selbst wahrnehmen, verfallen lassen oder per Vollmacht auf eine Bank oder einen Aktionärsverein übertragen. Gemäß § 123 AktG muss der Aktionär seinen Aktienbesitz nachweisen — maßgeblicher Stichtag ist in der Regel der 21. Tag vor der Hauptversammlung.