In Kürze
Das Image ist das Bild oder die Vorstellung, die Menschen von einem Unternehmen haben. Im Personalwesen spielt vor allem das Arbeitgeber-Image eine wichtige Rolle — es beeinflusst, ob sich Bewerber für oder gegen ein Unternehmen entscheiden.
Definition
Image bezeichnet die Vorstellung, die sich eine Person von einem Gegenstand macht — also von einer Person, einem Unternehmen oder einem Produkt. Dieses Bild entsteht nicht nur durch Wissen und Erfahrungen, sondern auch durch Gefühle wie Erwartungen, Vorurteile oder Ängste. Auch das soziale Umfeld eines Menschen prägt sein Image-Bild stark.
Das Gesamt-Image eines Unternehmens setzt sich aus vielen Einzelbereichen zusammen. Ein zentraler Bestandteil davon ist das Arbeitgeber-Image — also das Bild, das potenzielle Bewerber und Beschäftigte vom Unternehmen als Arbeitgeber haben.
Ein positives Arbeitgeber-Image erleichtert die Gewinnung neuer Mitarbeiter erheblich. Ein negatives Image kann die personelle Situation eines Unternehmens dagegen in mehrfacher Hinsicht beeinträchtigen.
Faktoren, die das Arbeitgeber-Image positiv beeinflussen, sind unter anderem:
- Unternehmensname, Produktqualität und Marktstellung
- Arbeitsplatzsicherheit und Betriebsklima
- Vergütungssystem und Aus- und Fortbildungsangebote
- Führungsstruktur und Qualität des Managements
- Motivation und Identifikation der Mitarbeiter
- Innovationsfähigkeit des Unternehmens
Negativ auf das Arbeitgeber-Image wirken dagegen:
- Schlechtes Betriebsklima und negative Presseberichte
- Fehlendes oder ungerechtes Vergütungssystem
- Hohe Mitarbeiterfluktuation oder hoher Krankenstand
- Überdurchschnittlich viele Arbeitsunfälle
- Entlassung von Führungskräften
Unter Imagepolitik versteht man den systematischen Aufbau oder die gezielte Beeinflussung des Erscheinungsbildes eines Unternehmens — vor allem gegenüber potenziellen Bewerbern. Dazu werden Instrumente wie Werbung, Öffentlichkeitsarbeit, Stellenanzeigen oder Messeauftritte eingesetzt.
Möchte ein Unternehmen seinen Mitarbeitern eine einheitliche Dienstbekleidung vorschreiben, um das äußere Erscheinungsbild zu steuern, ist dies mitbestimmungspflichtig — der Betriebsrat muss also zustimmen.