In Kürze
Eine Insolvenz liegt vor, wenn eine Person oder ein Unternehmen seine Schulden nicht mehr bezahlen kann. Ziel des Insolvenzverfahrens ist es, alle Gläubiger so fair und vollständig wie möglich zu befriedigen.
Definition
Die rechtliche Grundlage bildet die Insolvenzordnung (InsO). Sie regelt, was passiert, wenn jemand zahlungsunfähig ist oder die Zahlungsunfähigkeit droht. Auch die sogenannte drohende Zahlungsunfähigkeit ist ein anerkannter Insolvenzgrund.
Das Verfahren soll sicherstellen, dass möglichst viele Verfahren tatsächlich eröffnet werden — und nicht schon vorher mangels Masse scheitern. Die vorhandenen Vermögenswerte werden gesammelt und gerecht unter den Gläubigern aufgeteilt.
Ein besonderes Instrument ist der Insolvenzplan: Damit können Beteiligte das Verfahren flexibel gestalten und echte Sanierungschancen nutzen — zum Beispiel durch gegenseitige Teilverzichte, wenn alle zustimmen.
Für natürliche Personen (also Privatpersonen und Selbstständige) gibt es zusätzlich die Möglichkeit der Restschuldbefreiung sowie ein Schuldenbereinigungsverfahren. Nach einer sogenannten Wohlverhaltensperiode kann ein redlicher Schuldner damit einen wirtschaftlichen Neustart beginnen.
Für Sozialversicherungsträger sind folgende Punkte besonders relevant:
- Erweiterte Anfechtungsmöglichkeiten — bestimmte Zahlungen vor der Insolvenz können rückgängig gemacht werden
- Frühzeitiges Vollstreckungsverbot — bereits im Antragsverfahren darf nicht mehr vollstreckt werden
- Geltendmachung persönlicher Haftungsansprüche — nur der Insolvenzverwalter oder Sachwalter darf diese Ansprüche einfordern
- Drohende Zahlungsunfähigkeit als eigenständiger Insolvenzgrund