In Kürze
Arbeitgeber sind gesetzlich verpflichtet, ihre Mitarbeiter rechtzeitig und umfassend zu informieren. Eine gute Informationspolitik stärkt Vertrauen, Zufriedenheit und das Betriebsklima.
Definition
Die Information der Mitarbeiter bezeichnet die gezielte Weitergabe von Wissen und Neuigkeiten durch den Arbeitgeber an die Belegschaft. Sie ist nicht nur eine Frage guter Führung, sondern auch eine rechtliche Pflicht – ihre Grundlage findet sich im Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG).
Zur Mitarbeiterinformation gehört mehr als die reine Arbeitsanweisung. Mitarbeiter sollen nicht nur erfahren, was zu tun ist und wie es zu tun ist, sondern auch warum. Dieses Verständnis fördert eigenverantwortliches Mitdenken bei der Arbeit.
Neben fachlichen Informationen zur Aufgabenerfüllung haben Arbeitnehmer auch einen Bedarf an übergeordneten Informationen, zum Beispiel zu:
- Wirtschaftliche Lage des Unternehmens
- Geplante Projekte oder neue Produkte
- Geschäftspolitische Ziele
- Markt- und Branchensituation
Werden diese Themen offen kommuniziert, wirkt das Gerüchten und Spekulationen über Erfolg oder Misserfolg des Unternehmens entgegen – und stärkt das gegenseitige Vertrauen zwischen Arbeitgeber und Belegschaft.