In Kürze
Der Jahresabschluss stellt die finanzielle Gesamtsituation eines Unternehmens zum Geschäftsjahresende dar. Er dient der rechnerischen Dokumentation von Vermögens-, Finanz- und Ertragslage.
Definition
Der Jahresabschluss ist ein arbeitsrechtlicher Begriff zur formellen Dokumentation der wirtschaftlichen Lage eines Unternehmens.
Er umfasst die rechnerische Zusammenfassung der Buchführung am Ende eines Geschäftsjahres und besteht aus Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung als verbindlichen Rechenwerken.
Voraussetzung ist die vollständige Erfassung aller Geschäftsvorfälle der jeweiligen Abrechnungsperiode.
Der Jahresabschluss ist nach den Vorgaben des Handelsgesetzbuches aufzustellen.
Rechtsgrundlage ist insbesondere:
- § 242 Absatz 3 Handelsgesetzbuch (HGB)
Eine eigenständige Entscheidungsbefugnis der Arbeitnehmervertretung wird durch den Jahresabschluss nicht begründet.
Abzugrenzen ist der Jahresabschluss vom Lagebericht, der ergänzende qualitative Angaben zur wirtschaftlichen Entwicklung enthält.
Der Jahresabschluss besitzt praktische Bedeutung für Informationsrechte des Wirtschaftsausschusses.
Rechtsgrundlage hierfür ist:
- § 108 Absatz 5 Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG)