JAV-Wahl

In Kürze

Die JAV-Wahl bestimmt die personelle Zusammensetzung der Jugend- und Auszubildendenvertretung im Betrieb. Sie erfolgt regelmäßig, formalisiert und innerhalb gesetzlich festgelegter Zeiträume.

Definition

Die JAV-Wahl ist ein arbeitsrechtliches Instrument der betrieblichen Mitbestimmung junger Arbeitnehmer und Auszubildender. Sie bezeichnet das gesetzlich geregelte Wahlverfahren zur Bildung einer Jugend- und Auszubildendenvertretung im Betrieb.

Eine JAV-Wahl liegt vor, wenn ein Betriebsrat besteht und mindestens fünf wahlberechtigte Jugendliche oder Auszubildende beschäftigt sind. Die Durchführung erfolgt in geheimer und unmittelbarer Stimmabgabe.

Rechtsgrundlagen können insbesondere sein:

  • Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG), insbesondere § 60 BetrVG
  • Bestimmungen der Wahlordnung zum BetrVG

Eine gesetzliche Verpflichtung zur Durchführung außerhalb der vorgesehenen Wahlzeiträume besteht nur bei besonderen gesetzlichen Auslösern.

Abzugrenzen ist die JAV-Wahl von der Betriebsratswahl, die die Interessenvertretung der gesamten Belegschaft betrifft.

In der Praxis strukturiert die JAV-Wahl die demokratische Legitimation jugendspezifischer Mitbestimmung im Betrieb.