In Kürze
Jobcenter sichern Leistungen für arbeitsuchende Menschen und koordinieren deren Eingliederung in Beschäftigung. Sie wirken lokal organisiert und verbinden Leistungsverwaltung mit arbeitsmarktbezogener Betreuung.
Definition
Ein Jobcenter ist ein arbeitsrechtlicher Begriff zur Durchführung existenzsichernder Leistungen für arbeitsuchende Personen. Es bezeichnet organisatorische Träger, die Leistungen der Grundsicherung bündeln und arbeitsmarktbezogene Eingliederung koordinieren.
Die Zuständigkeit liegt vor, wenn erwerbsfähige Leistungsberechtigte nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch betreut werden. Vorausgesetzt ist eine gesetzlich festgelegte Trägerschaft entweder als gemeinsame Einrichtung oder als zugelassener kommunaler Träger.
Rechtsgrundlagen sind insbesondere:
- § 6d SGB II
- § 44b SGB II
Diese Normen bestimmen Aufgabenwahrnehmung, Organisationsform und Bezeichnung der zuständigen Einrichtung verbindlich bundesweit. Eine gesetzliche Verpflichtung zur Einrichtung eines Jobcenters durch jede Kommune besteht nicht.
Von der Agentur für Arbeit unterscheidet sich das Jobcenter durch die ausschließliche Zuständigkeit für Leistungen nach SGB II.
In der Praxis steuert das Jobcenter Leistungsgewährung und Vermittlungsprozesse für erwerbsfähige Leistungsberechtigte innerhalb kommunaler Strukturen. Zu den Aufgaben gehören Leistungsgewährung, Beratung, Förderung sowie arbeitsmarktbezogene Vermittlung in Arbeit und Ausbildung.
Bei Menschen mit Behinderungen können parallele Zuständigkeiten anderer Rehabilitationsträger neben der Grundsicherung bestehen. Die Verantwortung für medizinische oder berufliche Rehabilitation verbleibt dabei beim jeweils zuständigen Rehabilitationsträger.
Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben sind mit Vermittlungsleistungen sachlich und organisatorisch abzustimmen. Die Einrichtung übernimmt grundsätzlich Aufgaben der Arbeitsvermittlung für Mitglieder von Bedarfsgemeinschaften örtlicher. Für junge Menschen kann auch die Ausbildungsvermittlung innerhalb der Bedarfsgemeinschaft wahrgenommen werden.
Die organisatorische Ausgestaltung folgt bundesrechtlichen Vorgaben und erfolgt mit starker lokaler Einbindung.