Jugendarbeitsschutzgesetz

In Kürze

Das Jugendarbeitsschutzgesetz regelt den besonderen Schutz minderjähriger Beschäftigter unter 18 Jahren. Es legt verbindliche Grenzen für Arbeitszeiten, Tätigkeiten und Beschäftigungsformen fest.

Definition

Das Jugendarbeitsschutzgesetz ist ein arbeitsrechtliches Gesetz mit zwingenden Schutzvorschriften für die Beschäftigung von Kindern und Jugendlichen unter 18 Jahren. Es bestimmt altersabhängige Grenzen für Arbeitszeit, Arbeitsruhe, Urlaub, Tätigkeiten und sonstige Beschäftigungsbedingungen.

Das Gesetz gilt, wenn Minderjährige in einem Arbeitsverhältnis, Ausbildungsverhältnis oder vergleichbaren Beschäftigungsverhältnis eingesetzt sind. Zentrale Rechtsgrundlage ist das Gesetz zum Schutze der arbeitenden Jugend (Jugendarbeitsschutzgesetz – JArbSchG).

Das JArbSchG unterscheidet zwischen Kindern und Jugendlichen und ordnet für beide Gruppen unterschiedliche Beschäftigungsverbote und Schutzpflichten an. Eine dispositive Abbedingung der gesetzlichen Schutzvorgaben ist nicht zulässig.

Das Jugendarbeitsschutzgesetz ist vom allgemeinen Arbeitsschutz abzugrenzen, da es ausschließlich minderjährige Beschäftigte erfasst.

In der betrieblichen Praxis steuert das Jugendarbeitsschutzgesetz insbesondere Ausbildung, Praktika und Ferienbeschäftigung Minderjähriger.