In Kürze
JAV ist die betriebliche Interessenvertretung junger Arbeitnehmer und Auszubildender. Sie wird regelmäßig gewählt und wirkt innerhalb bestehender betrieblicher Mitbestimmungsstrukturen.
Definition
JAV ist ein arbeitsrechtliches Gremium der betrieblichen Interessenvertretung junger Arbeitnehmer und Auszubildender. Es vertritt kollektiv deren Belange gegenüber Arbeitgeber und Betriebsrat.
JAV liegt vor, wenn mindestens fünf Jugendliche oder Auszubildende beschäftigt sind und ein Betriebsrat besteht.
Rechtsgrundlage ist das Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG), insbesondere:
- §§ 60 ff. BetrVG für Bildung und Aufgaben
Der Begriff begründet keine individualrechtlichen Ansprüche einzelner Arbeitnehmer aus dem Arbeitsvertrag heraus unmittelbar.
Abzugrenzen ist die JAV vom Betriebsrat, der die gesamte Belegschaft unabhängig vom Alter vertritt.
In der Praxis wirkt JAV an strukturierter Überwachung der Ausbildung und Förderung jugendlicher Beschäftigter mit.