Jugendarbeitsschutz

In Kürze

Jugendarbeitsschutz bezeichnet besondere arbeitsrechtliche Schutzregelungen für minderjährige Beschäftigte unter 18 Jahren. Er stellt altersabhängige Anforderungen an Arbeitsbedingungen, Arbeitszeiten und Tätigkeiten sicher.

Definition

Jugendarbeitsschutz ist ein arbeitsrechtlicher Begriff, der die Gesamtheit zwingender Schutzvorschriften für die Beschäftigung von Kindern und Jugendlichen unter 18 Jahren umfasst.

Er erfasst insbesondere Regelungen zu zulässigen Tätigkeiten, Arbeitszeiten, Ruhezeiten, Urlaub sowie gesundheitlichen Schutzmaßnahmen.

Jugendarbeitsschutz liegt vor, wenn die abhängige Beschäftigung altersbezogen begrenzt, ausgestaltet und überwacht ist.

Die zentrale Rechtsgrundlage ist das Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG).

Das JArbSchG bestimmt:

  • persönliche Geltungsbereiche
  • Beschäftigungsverbote
  • Höchstarbeitszeiten
  • Schutzpflichten des Arbeitgebers

Der Begriff begründet keinen eigenständigen Anspruch auf Beschäftigung oder Vergütung.

Abzugrenzen ist der Jugendarbeitsschutz vom allgemeinen Arbeitsschutz, da er ausschließlich minderjährige Personen erfasst.

In der betrieblichen Praxis ist Jugendarbeitsschutz bei Ausbildung, Ferienbeschäftigung und sonstigen Arbeitsverhältnissen Minderjähriger zu beachten.