Jobbörse

In Kürze

Eine Jobbörse ist eine Plattform zur Veröffentlichung und Suche von Stellenangeboten. Sie dient der strukturierten Vermittlung zwischen Arbeitgebern und Arbeitssuchenden.

Definition

Jobbörse ist ein arbeitsrechtlicher Begriff. Er bezeichnet eine organisatorisch betriebene Plattform zur Zusammenführung von Stellenangeboten und Stellengesuchen.

Jobbörse liegt vor, wenn Arbeitgeber vakante Stellen veröffentlichen und Bewerber darauf zugreifen können. Die Veröffentlichung erfolgt regelmäßig standardisiert nach Tätigkeitsmerkmalen, Qualifikationen und organisatorischen Rahmenbedingungen.

Eine Jobbörse kann digital oder physisch betrieben sein und richtet sich an einen offenen oder spezialisierten Nutzerkreis. Der Betrieb erfolgt eigenständig oder im Auftrag Dritter ohne Begründung eines Arbeitsverhältnisses.

Eine unmittelbare Vermittlungsentscheidung wird nicht durch den Plattformbetreiber getroffen. Der Begriff Jobbörse begründet keinen Anspruch auf Einstellung oder Auswahlentscheidung.

Abzugrenzen ist die Jobbörse von:

  • einer privaten Personalvermittlung, die aktiv Auswahlprozesse steuert

In der Praxis strukturiert die Jobbörse den Zugang zum Arbeitsmarkt und unterstützt standardisierte Rekrutierungsprozesse.