Job Sharing

In Kürze

Job Sharing ist die organisierte Aufteilung eines Arbeitsplatzes auf mehrere Arbeitnehmer. Die Arbeitsleistung wird koordiniert erbracht und bleibt funktional einer Stelle zugeordnet.

Definition

Job Sharing ist ein arbeitszeitrechtliches Modell. Es beschreibt die Aufteilung eines einheitlichen Arbeitsplatzes auf zwei oder mehr Arbeitnehmer mit jeweils eigenständigen Arbeitsverträgen.

Job Sharing liegt vor, wenn Arbeitszeit, Aufgaben oder Verantwortung arbeitsteilig auf eine gemeinsame Stelle bezogen festgelegt sind. Die Beteiligten erbringen zusammen die geschuldete Arbeitsleistung, ohne dass das Beschäftigungsvolumen der Stelle entfällt.

Job Sharing setzt voraus, dass Umfang und Lage der individuellen Arbeitszeit vertraglich bestimmt sind.

Die rechtliche Grundlage bildet:

  • § 13 Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG)

Job Sharing begründet keinen gegenseitigen arbeitsvertraglichen Anspruch der beteiligten Arbeitnehmer untereinander.

Abzugrenzen ist Job Sharing von:

  • klassischer Teilzeitarbeit, bei der Arbeitsplätze nicht funktional gemeinsam organisiert sind

In der Praxis beeinflusst Job Sharing die Arbeitszeitplanung, Vertretungsorganisation und Kontinuität der Aufgabenerfüllung im Betrieb.