In Kürze
Kleingewerbe bezeichnet eine gewerbliche Tätigkeit mit geringem organisatorischem Umfang. Es beeinflusst Buchführung, Steuerpflichten und rechtliche Einordnung.
Definition
Kleingewerbe ist ein handelsrechtlicher Begriff im deutschen Unternehmens- und Gewerberecht. Es bezeichnet einen Gewerbebetrieb, der keinen kaufmännisch eingerichteten Geschäftsbetrieb erfordert.
Voraussetzung ist eine selbständige, nachhaltige Tätigkeit mit Gewinnerzielungsabsicht, die unterhalb der handelsrechtlichen Organisationsanforderungen liegt.
Typisch ist, dass natürliche Personen oder Gesellschaften bürgerlichen Rechts tätig werden. Eine Handelsregistereintragung ist nicht erforderlich.
Rechtsgrundlagen können insbesondere sein:
- § 1 Absatz 2 Handelsgesetzbuch (HGB)
- § 19 Umsatzsteuergesetz (UStG) (bei Steuerbefreiung)
Das Kleingewerbe begründet keinen automatischen Anspruch auf die umsatzsteuerliche Kleinunternehmerregelung.
Abzugrenzen ist es von einem Handelsgewerbe mit kaufmännischer Buchführungspflicht und Firmenrecht.
Kleingewerbe ist praxisrelevant für Buchführungspflichten, Rechnungsstellung und steuerliche Behandlung kleiner Betriebe.