Kommunikation - Das Schwarze Brett

In Kürze

Das Schwarze Brett ist das sichtbare Informationsmedium des Betriebsrats im Betrieb. Der Arbeitgeber ist gesetzlich verpflichtet, es dem Betriebsrat zur Verfügung zu stellen.

Definition

Das Schwarze Brett dient dem Betriebsrat als zentrales Aushangmedium, um alle Beschäftigten im Betrieb direkt und sichtbar zu informieren. Es gilt als das „Schaufenster des Betriebsrats" — auch dann, wenn digitale Kommunikationswege wie E-Mail oder Intranet bereits genutzt werden.

Der rechtliche Anspruch des Betriebsrats auf ein eigenes Schwarzes Brett ergibt sich aus § 40 Abs. 2 Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG). Diese Vorschrift verpflichtet den Arbeitgeber, dem Betriebsrat die notwendigen Sachmittel für seine Arbeit bereitzustellen — dazu zählt auch das Schwarze Brett.

Für eine gute Nutzung empfiehlt sich Folgendes:

  • Verantwortung klären: Bestimmte Betriebsratsmitglieder sollten fest für Pflege und Gestaltung zuständig sein.
  • Standorte prüfen: Die Bretter sollten gut sichtbar und in ausreichender Anzahl vorhanden sein — in größeren Betrieben reicht ein einziges Brett oft nicht aus.
  • Aktualität und Übersichtlichkeit: Aushänge sollten regelmäßig aktualisiert und klar strukturiert sein.
  • Einheitliches Erscheinungsbild: Ein eigener Briefbogen des Betriebsrats sorgt dafür, dass Mitteilungen auf den ersten Blick als solche erkennbar sind und einen Wiedererkennungswert haben.