In Kürze
Kreditwürdigkeit (auch Bonität) beschreibt, ob jemand einen Kredit zurückzahlen kann und zurückzahlen will. Sie entscheidet darüber, ob und zu welchen Bedingungen ein Kredit oder eine Geschäftsbeziehung zustande kommt.
Definition
Der Begriff Kreditwürdigkeit stammt vom lateinischen bonitas und wird daher auch als Bonität bezeichnet. Er beschreibt die Fähigkeit und Bereitschaft einer Person, eines Unternehmens oder eines Staates, aufgenommene Schulden fristgerecht und vollständig – gegebenenfalls einschließlich Zinsen – zurückzuzahlen.
Die Kreditwürdigkeit setzt die sogenannte Kreditfähigkeit voraus: Der Kreditnehmer muss grundsätzlich in der Lage sein, mit den geliehenen Mitteln finanzielle Überschüsse zu erwirtschaften, die über die Kosten des Kredits hinausgehen.
Es gibt zwei wesentliche Kriterien der Bonität:
- Rückzahlungsfähigkeit (wirtschaftliche Kreditwürdigkeit): Kann der Kreditnehmer den Kredit aus seinen Einnahmen bedienen? Geprüft wird dies anhand von Einkommensnachweisen, Bilanzen und wirtschaftlichen Prognosen.
- Zahlungswilligkeit (persönliche Kreditwürdigkeit): Ist der Kreditnehmer zuverlässig und willens zu zahlen? Bei Privatpersonen zählen Beruf und Lebensumstände, bei Unternehmen die Qualität der Unternehmensführung.
Das Ergebnis einer Bonitätsprüfung wird häufig als Score oder Rating ausgedrückt – von „sehr guter Bonität" bis „gerade noch vertretbarer Bonität". Eine gute Bonität bedeutet eine geringe Wahrscheinlichkeit, dass der Kredit ausfällt.
Für Privatpersonen fließen unter anderem Alter, Familienstand, Einkommenshöhe, Schuldensituation und Angaben aus der SCHUFA in die Bewertung ein. Bei Unternehmen werden zusätzlich Jahresabschlüsse, Zahlungsverhalten und die Qualität des Managements herangezogen.
In Deutschland schreibt das Kreditwesengesetz (KWG) vor, dass Kreditinstitute die wirtschaftliche Lage ihrer Kreditnehmer laufend beobachten müssen. Kommen Kreditnehmer dieser Informationspflicht nicht nach, kann dies bis zur Kündigung des Kredits führen.