Liquidation

In Kürze

Liquidation bezeichnet die geordnete Beendigung eines Unternehmens durch Verwertung seines Vermögens. Der verbleibende Erlös wird nach Begleichung aller Verbindlichkeiten verteilt.

Definition

Liquidation ist ein gesellschaftsrechtlicher Begriff. Sie bezeichnet das rechtlich geregelte Verfahren zur vollständigen oder teilweisen Abwicklung eines Unternehmens.

Ziel ist die Beendigung der wirtschaftlichen Tätigkeit durch Einzug von Forderungen und Verwertung sämtlicher Vermögensgegenstände.

Die Liquidation liegt vor, wenn das Unternehmen nicht fortgeführt wird und die Abwicklung systematisch erfolgt.

Voraussetzung ist die Auflösung des Rechtsträgers durch Gesellschafterbeschluss, Zeitablauf oder einen gesetzlich vorgesehenen Auflösungsgrund.

Während der Liquidation treten Liquidatoren an die Stelle der bisherigen Geschäftsleitung und vertreten den Rechtsträger nach außen.

Sie haben die laufenden Geschäfte zu beenden, Forderungen einzuziehen und Verbindlichkeiten vollständig zu erfüllen.

Rechtsgrundlagen ergeben sich aus den jeweiligen gesellschaftsrechtlichen Spezialgesetzen:

  • Handelsgesetzbuch
  • GmbH-Gesetz

Eine Liquidation begründet keinen neuen Geschäftszweck, sondern dient ausschließlich der Vermögensabwicklung.

Abzugrenzen ist die Liquidation von der Insolvenz, die durch Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung ausgelöst wird.

In der Praxis erfordert die Liquidation besondere Rechnungslegung, Registereintragungen und die Verteilung des verbleibenden Vermögens an Berechtigte.