Leistungslohn

In Kürze

Beim Leistungslohn richtet sich die Vergütung nicht nach der Anwesenheitszeit, sondern nach der tatsächlich erbrachten Arbeitsleistung. Je mehr oder besser jemand arbeitet, desto höher fällt der Lohn aus.

Definition

Beim Leistungslohn wird nicht bezahlt, wie lange ein Arbeitnehmer im Betrieb anwesend ist, sondern was er in dieser Zeit leistet. Die Höhe der Vergütung hängt also direkt vom erzielten Arbeitsergebnis ab.

Es gibt zwei typische Formen des Leistungslohns: den Akkordlohn (Vergütung nach Menge oder Stückzahl) und den Prämienlohn (Vergütung nach bestimmten Leistungszielen). Der gewöhnliche Zeitlohn gehört nicht dazu, weil dort keine direkte Abhängigkeit zwischen Leistung und Lohnhöhe besteht.

Wichtig: Als leistungsbezogenes Entgelt gilt nur eine Vergütung, bei der die Leistung des Arbeitnehmers gemessen und mit einer Bezugsleistung verglichen wird. Die Lohnhöhe muss sich nach diesem Verhältnis bemessen.

Mitbestimmung des Betriebsrats

Die Festsetzung von Akkord- und Prämiensätzen ist mitbestimmungspflichtig. Der Betriebsrat hat dabei ein gesetzlich verankertes Mitspracherecht:

  • § 87 Abs. 1 Nr. 11 Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) – Mitbestimmung bei der Festsetzung leistungsbezogener Entgeltsätze