Materialgemeinkosten

In Kürze

Materialgemeinkosten sind Kosten rund um Einkauf, Lagerung und Transport von Materialien, die sich nicht direkt einem einzelnen Produkt zuordnen lassen. Sie fließen über einen prozentualen Zuschlag in die Kalkulation des Verkaufspreises ein.

Definition

Bei der Herstellung von Produkten entstehen viele verschiedene Kosten. Manche davon lassen sich einem bestimmten Produkt direkt zurechnen – das sind die sogenannten Einzelkosten. Andere Kosten betreffen mehrere Produkte gleichzeitig und können nicht direkt zugeordnet werden – das sind die Gemeinkosten.

Die Materialgemeinkosten gehören zu dieser zweiten Gruppe. Sie umfassen alle Kosten, die im Zusammenhang mit der Beschaffung, Prüfung, Lagerung und dem innerbetrieblichen Transport von Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffen entstehen.

Typische Beispiele für Materialgemeinkosten sind:

  • Personalkosten der Mitarbeiter in Einkauf und Lager (Löhne, Gehälter, Nebenkosten)
  • Betriebskosten und Abschreibungen für Gebäude wie Lagerhallen
  • Lagerkosten: Heizung, Beleuchtung, Versicherung, Zinsen auf gebundenes Kapital
  • Abschreibungen und Reparaturkosten für Lagereinrichtungen
  • Logistikkosten für den innerbetrieblichen Transport

In der Kostenrechnung werden die Materialgemeinkosten in sogenannten Materialkostenstellen gesammelt und dann auf die einzelnen Produktbereiche verteilt. Für die Kalkulation wird ein Materialgemeinkostenzuschlag berechnet: Er ergibt sich aus dem Verhältnis der Materialgemeinkosten zum gesamten jährlichen Materialeinsatz und wird auf die verbrauchten Materialien aufgeschlagen.

Zusammen mit den Materialeinzelkosten ergeben die Materialgemeinkosten die gesamten Materialkosten des Unternehmens – ein wichtiger Baustein auf dem Weg zu den Herstellkosten und schließlich zum Selbstkostenpreis.

Für die Bilanzierung gilt: Nach § 255 Handelsgesetzbuch (HGB) besteht eine Aktivierungspflicht für Materialgemeinkosten als Teil der Herstellungskosten.