In Kürze
Das Mitteilungsmanagement (MiMa) regelt, wie der Medizinische Dienst (MD) die Unterlagen bekommt, die er für seine Gutachten braucht. Es ersetzt das frühere Umschlagverfahren durch einen sicheren, elektronischen Datenaustausch.
Definition
Wenn eine Krankenkasse eine gutachterliche Stellungnahme des MD benötigt – zum Beispiel für Leistungsentscheidungen oder die Feststellung eines Pflegegrades – braucht der MD medizinische Informationen wie Befunde und Untersuchungsergebnisse. Diese Daten liefern die behandelnden Ärzte und andere Leistungserbringer.
Früher schickten Leistungserbringer die Unterlagen in einem verschlossenen Umschlag an die Krankenkasse, die sie dann weiterleitete. Dieses sogenannte Umschlagverfahren wurde abgeschafft, weil Datenschutzbedenken bestanden – unter anderem wurden Umschläge teils widerrechtlich geöffnet.
Heute gilt: Leistungserbringer übermitteln die Unterlagen direkt an den MD. Die rechtliche Grundlage dafür findet sich in § 276 Abs. 2 SGB V sowie für Pflegebegutachtungen in § 18a Abs. 9 SGB XI. Bei der Datenanforderung muss die Krankenkasse außerdem den Begutachtungszweck nennen.
Das elektronische Mitteilungsmanagement (MiMa) funktioniert so:
- Die Krankenkasse fordert beim Leistungserbringer Unterlagen an und informiert den MD elektronisch darüber.
- Der Arzt schickt die Unterlagen mit einem vorausgefüllten Weiterleitungsbogen direkt an den MD.
- Sobald die Unterlagen beim MD eingehen, erhält die Krankenkasse automatisch eine Rückmeldung.
- Kommen die Unterlagen nicht rechtzeitig, erinnert die Krankenkasse den Leistungserbringer und informiert bei Bedarf den Versicherten über eine mögliche Verzögerung (vgl. § 13 Abs. 3a SGB V).
Der Datenaustausch läuft digital im XML-Format über ein gesichertes E-Mail-Verfahren.