Mediation

Mediation ist ein freiwilliges, vertrauliches und strukturiertes Verfahren zur außergerichtlichen Beilegung von Konflikten. Eine neutrale Person — der Mediator — unterstützt die Beteiligten dabei, eigenverantwortlich eine gemeinsame Lösung zu erarbeiten, ohne selbst eine Entscheidung zu treffen.

In Kürze

Mediation ist ein freiwilliges, vertrauliches und strukturiertes Verfahren zur außergerichtlichen Beilegung von Konflikten. Eine neutrale Person — der Mediator — unterstützt die Beteiligten dabei, eigenverantwortlich eine gemeinsame Lösung zu erarbeiten, ohne selbst eine Entscheidung zu treffen.

Definition

Das Wort Mediation stammt vom lateinischen „mediatio" und bedeutet Vermittlung. Die Konfliktparteien — auch Medianden genannt — erarbeiten unter Begleitung eines unabhängigen, neutralen Mediators selbst eine Lösung, die ihren Bedürfnissen und Interessen entspricht. Die Verantwortung für Inhalt und Ergebnis verbleibt vollständig bei den Parteien.

Der Mediator moderiert das Gespräch, sorgt dafür, dass beide Seiten gehört werden, und unterstützt die Kommunikation — er trifft jedoch keine inhaltlichen Entscheidungen und macht keine Kompromissvorschläge. Darin unterscheidet sich Mediation von der Schlichtung, bei der ein Schlichter den Parteien Lösungsvorschläge unterbreitet, sowie vom gerichtlichen Güteverfahren mit entscheidungsbefugtem Richter.

Rechtsgrundlage ist § 1 Mediationsgesetz (MediationsG), das die Grundprinzipien des Verfahrens normiert. Mediation begründet keinen Anspruch auf eine Einigung oder auf Durchführung des Verfahrens.

Wann ist Mediation sinnvoll? Besonders hilfreich ist sie, wenn:

  • die Kommunikation zwischen den Parteien stark gestört oder abgebrochen ist
  • der Konflikt sehr emotional geworden ist
  • die Ursachen des Konflikts komplex sind
  • eine schnelle und vertrauliche Lösung gewünscht wird
  • beide Seiten auch künftig zusammenarbeiten möchten oder müssen — zum Beispiel am Arbeitsplatz

Grundvoraussetzung ist die Bereitschaft beider Parteien, an einer gemeinsamen Lösung zu arbeiten. Steht das Ergebnis bereits vorher fest, ist eine Mediation nicht möglich. In der Praxis wird Mediation zur Lösung arbeitsbezogener Konflikte zwischen Beschäftigten oder Betriebspartnern eingesetzt.

Ablauf in fünf Stufen:

  • Stufe 1 – Auftragsabklärung: Der Mediator erklärt das Verfahren; eine schriftliche Mediationsvereinbarung wird geschlossen.
  • Stufe 2 – Themensammlung: Beide Seiten schildern ihre Sicht des Konflikts; die Konfliktbereiche werden strukturiert.
  • Stufe 3 – Positionen und Interessen: Die eigentlichen Bedürfnisse und Wünsche hinter den Streitpunkten werden herausgearbeitet.
  • Stufe 4 – Lösungssuche: Im Brainstorming werden Lösungsmöglichkeiten gesammelt und gemeinsam bewertet.
  • Stufe 5 – Vereinbarung: Das Verfahren endet mit einer schriftlichen, einvernehmlichen Mediationsübereinkunft.

Studien zeigen, dass über 80 Prozent der Mediationsverfahren mit einer einvernehmlichen Einigung enden — und ebenso viele Teilnehmer mit dem Ergebnis zufrieden sind. Bei Gerichtsverfahren ist das deutlich seltener der Fall.

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