In Kürze
Bei einer Mehrlingsgeburt verlängert sich die gesetzliche Schutzfrist nach der Entbindung von acht auf zwölf Wochen. In dieser Zeit haben Arbeitnehmerinnen Anspruch auf Mutterschaftsgeld und einen Zuschuss des Arbeitgebers.
Definition
Das Mutterschutzgesetz (MuSchG) sieht nach der Geburt eine Schutzfrist vor, in der Arbeitnehmerinnen nicht arbeiten müssen. Normalerweise beträgt diese Frist acht Wochen nach der Entbindung.
Bei einer Früh- oder Mehrlingsgeburt verlängert sich diese Schutzfrist nach § 3 MuSchG auf zwölf Wochen. Die Mutter ist also vier Wochen länger geschützt als bei einer regulären Geburt.
Für den gesamten verlängerten Zeitraum gelten folgende finanzielle Ansprüche:
- § 24i SGB V – die gesetzliche Krankenkasse zahlt Mutterschaftsgeld für die vollen zwölf Wochen
- § 20 MuSchG – der Arbeitgeber zahlt einen Zuschuss zum Mutterschaftsgeld, ebenfalls für die gesamten zwölf Wochen
Die verlängerte Schutzfrist und die damit verbundenen Leistungen gelten sowohl bei Mehrlingsgeburten als auch bei Frühgeburten.