In Kürze
Die Mehrheitswahl ist ein personenbezogener Wahlmodus im Betriebsverfassungsrecht. Sie kommt bei bestimmten gesetzlichen Konstellationen anstelle der Listenwahl zur Anwendung.
Definition
Mehrheitswahl ist ein arbeitsrechtlicher Begriff. Er bezeichnet einen Wahlmodus, bei dem die wahlberechtigten Personen einzelne Kandidaten unmittelbar wählen.
Die Mehrheitswahl liegt vor, wenn die Stimmen nicht Listen, sondern konkret benannten Bewerbern zugeordnet sind. Gewählt sind diejenigen Bewerber, die im jeweiligen Wahlgang die höchste Stimmenzahl erhalten.
Voraussetzung ist, dass entweder nur ein Wahlvorschlag vorliegt oder ein gesetzlich vorgesehenes Wahlverfahren Anwendung findet. Die Stimmenabgabe erfolgt personenbezogen und unabhängig von prozentualen Stimmenanteilen anderer Bewerber.
Rechtsgrundlage ist das Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG), insbesondere:
- § 14 Abs. 2 BetrVG
Die Mehrheitswahl begründet kein eigenständiges Wahlrecht außerhalb der gesetzlich bestimmten Anwendungsfälle.
Abzugrenzen ist die Mehrheitswahl von der Verhältniswahl, bei der Mandate nach dem Stimmenanteil von Vorschlagslisten verteilt werden.
In der betrieblichen Praxis bestimmt die Mehrheitswahl die Zusammensetzung betrieblicher Interessenvertretungen bei vereinfachten oder einvorschlägigen Wahlen.