In Kürze
Die Mitarbeiterbeurteilung ist ein Instrument der Personalführung, mit dem Leistungen, Eignung und Entwicklungspotenzial von Beschäftigten systematisch bewertet werden. Sie dient sowohl dem Unternehmen als auch den Arbeitnehmern selbst.
Definition
Bei der Mitarbeiterbeurteilung erfasst und bewertet ein Unternehmen regelmäßig und strukturiert, wie Beschäftigte ihre Aufgaben erfüllen, welche Stärken sie mitbringen und welche Entwicklungsmöglichkeiten bestehen. Sie ist keine einmalige Maßnahme, sondern eine Daueraufgabe der Führungskräfte.
Für Arbeitnehmer ist die Beurteilung wichtig, weil sie erfahren, wie Vorgesetzte ihre Leistung einschätzen. Außerdem können daraus Konsequenzen folgen wie Fortbildungen, Gehaltsanpassungen oder die Übertragung neuer Aufgaben.
Die Mitarbeiterbeurteilung kann drei Bereiche umfassen:
- Leistungsbeurteilung – bewertet die in einem bestimmten Zeitraum erbrachten Arbeitsleistungen (vergangenheitsbezogen)
- Persönlichkeitsbeurteilung – bewertet persönliche Eigenschaften eines Mitarbeiters (gegenwartsbezogen); in der Praxis selten empfohlen, da ein klarer Zusammenhang zur Leistung schwer nachweisbar ist
- Potenzialbeurteilung – schätzt ein, ob ein Mitarbeiter für künftige Aufgaben oder höhere Positionen geeignet ist (zukunftsbezogen)
Gängige Beurteilungsverfahren sind:
- Freie Beurteilung – der Vorgesetzte formuliert seine Einschätzung ohne feste Vorgaben, zum Beispiel im Arbeitszeugnis
- Eigenschaftsbezogenes Einstufungsverfahren – vorgegebene Kriterien und Bewertungsskalen sorgen für mehr Vergleichbarkeit und Objektivität
- Zielorientierte Beurteilung – die tatsächlich erreichten Ergebnisse werden mit zuvor vereinbarten Zielen verglichen
Wichtig für Arbeitnehmer: Die Beurteilung muss mit ihnen besprochen werden. Sie haben das Recht, dazu Stellung zu nehmen. Gibt es im Betrieb einen Betriebsrat, muss dieser der Einführung allgemeiner Beurteilungsgrundsätze zustimmen.
- § 94 Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) – Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats bei der Aufstellung allgemeiner Beurteilungsgrundsätze